Deutschland und andere EU-Länder exportieren jedes Jahr tausende Tiere nach Asien und Afrika. Bisher war es gängige Praxis, dass die EU-Tierschutzvorgaben für den Transport dabei nur so lange galten, wie sich die LKWs in der EU befanden. Bei einem Rindertransport von Deutschland nach Usbekistan heißt das zum Beispiel: bis zur EU-Außengrenze bestehen Behörden auf regelmäßige Fütterung, Tränkung und Pausen. Die restlichen 7.000 km zum Zielort werden die vorgeschriebenen Versorgungs- und Ruhepausen für die Tiere ignoriert. Animals' Angels deckt seit vielen Jahren gravierende Tierschutzprobleme bei Transporten in Drittländer auf. Immer wieder haben wir uns diesbezüglich an Behörden und Politik gewandt.
Heute hat der Europäische Gerichtshof ein denkwürdiges Urteil gefällt: Dank einer engagierten Amtstierärztin aus Bayern bestätigt der Gerichtshof heute, dass die EU-Transportverordnung bei Tiertransporten in Drittländer auch auf den außereuropäischen Teilstrecken einzuhalten ist. Das heißt: ein Tiertransport in Drittländer wird nur noch genehmigt, wenn für die gesamte Strecke Futter- und Ruhezeiten gemäß der EU-Gesetzgebung geplant sind.
Animals' Angels freut sich über dieses lange überfällige Urteil.
Wir gratulieren der bayerischen Tierärztin zu ihrer außerordentlichen Courage und ihrem Einsatz für die Tiere.
Animals' Angels wird auch in Zukunft Tiertransporte in Drittländer begleiten, um zu prüfen, inwieweit das heutige Urteil in der Praxis Anwendung findet.
Die vollständige Pressemeldung finden Sie unter: curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-04/cp150043de.pdf