Bei einer Zufallskontrolle auf der der A4 wurde am 09.10.2014 ein Tiertransporter von Polizei und Zoll gestoppt. Der Spediteur aus Sachsen-Anhalt hatte verletzte Rinder geladen, zwei von ihnen davon so schwer, dass sie vor Ort eingeschläfert werden mussten.Laut Zeitungsbericht stürzten die Tiere während der Fahrt und verletzten sich dabei.
In einem Schreiben hat sich Animals‘ Angels an die zuständige Polizeidienststelle sowie das Veterinäramt gewandt. Darin weisen wir auf die regelmäßig auftretende Problematik hin, dass Fahrer bereits verletzte Tiere laden und bei einer Kontrolle behaupten die Tiere hätten sich die Verletzungen erst unterwegs zugezogen. Die Motivation dahinter ist der gravierende Unterschied im Strafmaß. Das Laden schwer verletzter (also nicht transportfähiger) Tiere ist ein schwerer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Der Nachweis, was tatsächlich geschehen ist, ist für Behörden mühselig.
Der Fall zeigt, welches Elend sich hinter den Kulissen der deutschen Landwirtschaft verbirgt. Wie so oft sind die Leidtragenden bei den innerdeutschen Transporten zum Schlachthof die ausgedienten "Milch"kühe.
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