Ein Team von Animals‘ Angels ist im Einsatz in Bulgarien und kontrolliert Tiertransporte auf dem Weg in nahe gelegene Schlachthäuser. Dabei folgen wir einem Transport mit Schweinen und dokumentieren die Entladung auf dem Schlachthofgelände.
Anstatt die Schweine in Ruhe zu treiben, nutzen die Fahrer Elektrotreiber: Immer wieder traktieren sie die Tiere von außen durch die Seitenwand des Fahrzeuges, während der offensichtlich unerfahrene Schlachthofmitarbeiter anfangs versucht, die Schweine in die falsche Richtung zu treiben. Das Quieken und die verschreckten Bewegungen der Tiere sind bei all dem laut zu hören. Ein weiterer Mitarbeiter des Schlachthofs kommt hinzu und gibt Anweisungen. Wir versuchen im zu erklären, dass man die Schweine mit Treibbrettern bewegen kann und sollte – aber er will sich nicht darauf einlassen.
All das passiert, obwohl die Anwendung von Elektrotreibern nach EU-Verordnung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist: „Die Verwendung von Elektroschockgeräten ist möglichst zu vermeiden. Sie dürfen allenfalls bei ausgewachsenen Rindern und bei ausgewachsenen Schweinen eingesetzt werden, die jede Fortbewegung verweigern...“ Die Stromstöße „dürfen nicht wiederholt werden, wenn das Tier nicht reagiert.“ (Anhang I Kapitel III 1.9. der EU-Verordnung 1/2005)
Wir beschweren uns über die Nutzung der Elektrotreiber in diesem Fall bei den Behörden: Solches Leid darf den Tieren nicht zugefügt werden – und wäre mit etwas Umsicht leicht zu vermeiden. Außerdem müssen Personen, die Tiere entladen, adäquat geschult sein und kontrolliert werden!