Animals' Angels fordert: Stopp von Tiertransporten in die Türkei

Transport von 69 schwangeren Färsen von Deutschland in die Türkei

Jüngste Tragödien an der türkischen Grenze bei Kapıkule haben erneut das immense Leid von Tieren auf Transporten dorthin offengelegt. Im September und Oktober 2024 blieben mehrere Transporte aus Deutschland, Polen und Rumänien über Wochen blockiert. Die Tiere – darunter hochschwangere Kühe – waren unter katastrophalen Bedingungen einem unvorstellbaren Leid ausgesetzt: Mit nur wenig Futter und Wasser, knöcheltief in ihren eigenen Exkrementen, brachten einige Kühe ihre Kälber zur Welt. Viele Tiere verendeten qualvoll, andere mussten vor Ort notgeschlachtet werden. Auch in der Vergangenheit dokumentierten Animals‘ Angels und die Animal Welfare Foundation immer wieder solche Vorfälle. Jahrzehntelange Recherchen zeigen, dass diese Problematik systematisch ist.

Das Kernproblem: Es gibt keine Notfallpläne für Tiere, die an der Grenze abgewiesen werden. Weder die türkischen Behörden noch die EU-Länder ergreifen Maßnahmen, um das Leid zu verhindern. Vielmehr offenbaren die Zustände an der Grenze, dass das türkische System nicht einmal die minimalen Bedürfnisse der Tiere sicherstellt.

Animals' Angels und die Animal Welfare Foundation fordern daher:

  1. Sofortige Aussetzung von Tiertransporten in die Türkei:
    Die Zustände an der Grenze Kapıkule und die hohen Risiken für das Tierwohl sind den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission seit fast 15 Jahren bekannt. Es ist an der Zeit, dass die Mitgliedstaaten entsprechend der EU-Verordnung (EG) Nr. 1/2005 handeln. Artikel 3 schreibt vor: „Niemand darf Tiere transportieren oder den Transport von Tieren veranlassen, wenn diese dabei verletzt werden oder unnötigem Leid ausgesetzt sind.“ Das Risiko, dass Tiere auf Transporten in die Türkei erheblich leiden, ist unbestreitbar hoch.

  2. Exporte nur in Länder mit vergleichbaren Tierschutzstandards:
    Mitgliedstaaten dürfen Tiere nur in Länder exportieren, die über gleichwertige oder höhere Tierschutzstandards als die EU verfügen und deren strikte Umsetzung nachweisen können. Außerdem muss es möglich sein, Tiere, die an der Grenze zurückgewiesen werden, wieder in die EU einzuführen. So können ähnliche Tragödien wie an der türkischen Grenze verhindert werden. 

  3. Einheitliches Vorabgenehmigungsverfahren für Exporte in Drittländer:
    Für Exporte in „whitelisted“ Drittländer muss ein strenges Genehmigungsverfahren gelten, das folgende Maßnahmen beinhaltet:

    • Transportgenehmigung nur nach vorheriger amtlicher Prüfung durch das Importland und Bestätigung der Echtheit der entsprechenden Dokumente

    • Echtzeit-Zugriff auf das Navigationssystem

    • Nachträgliche Kontrollen bei 100 % der Transporte

    • Verringerung der Ladedichte unter Berücksichtigung von Fahrtdauer, Wetter und Trächtigkeitsstatus

    • Einrichtung einer EU-Datenbank für Kontrollstellen in Drittländern

    • Anwesenheit von amtlichen Tierärzt:innen während des Verladens

    • Einheitliche Checklisten für die Genehmigung (Überprüfung des Bestimmungsortes, Reservierung der Kontrollstelle, kürzeste Route, Anzahl der Fahrer, etc.)

       

Hier finden Sie den Bericht zu den in Kapıkule festgehaltenen deutschen Färsen:

Transport von 69 schwangeren Färsen von Deutschland in die Türkei