Wir sind auf dem Tiermarkt in Shepparton und zählen etwa 1.000 Schafe hier. Trotz dieser vergleichsweise kleinen Zahl fallen uns zwei Tiere auf, die ein Bein nicht belasten können. Dies hätte eigentlich kontrolliert und vor allem festgestellt werden sollen, als die Tiere auf dem Markt angekommen sind, sei es am Tag vor dem Verkauf (falls sie über Nacht hier waren), bei der Ankunft am Morgen des Verkaufstags oder wenn die Tiere kurz vor der Auktion in Buchten eingeteilt werden.
Schließlich, nach einiger Diskussion, trifft die staatliche Aufsichtsbehörde ein und stimmt zu, dass eines der Schafe unverzüglich und tierschutzgerecht getötet werden soll – was dann auch geschieht. Das andere Tier soll noch ein bis zwei Tage beobachtet werden, um zu sehen, ob sich der Zustand bessert. Wahrscheinlich wird sich die Verletzung – die dazu führt, dass das Schaf beim Laufen das Bein anzieht und beim Gehen nur mit der Fußspitze aufsetzt – jedoch nicht verbessern. Die Entscheidung der staatlichen Aufsichtsbehörde ist jedoch endgültig.
Das Schaf wird in einen Pferch mit Wasser und weichem Boden gebracht und dort gefüttert.










