Bundesländer stimmen mehrheitlich gegen Exportverbot in Hochrisikoländer

Copyright: Bundesrat/Henning Schacht

Copyright_Bundesrat_Henning_Schacht

Ernüchternd fällt der Beschluss des deutschen Bundesrates vom 25.06.2021 zur angekündigten Revision der nationalen Tierschutztransportverordnung aus. Denn die Bundesländer stimmten mehrheitlich gegen ein Exportverbot in sog. Hochrisikoländer.

Bereits im Juli 2019 hatte der Bundesrat einen dringenden Handlungsbedarf festgestellt, um die Transportbedingungen für die Tiere sowohl auf EU- als auch Bundesebene endlich zu verbessern (BR-Drucksache 213/19 (Beschluss)). Zwei Jahre sind vergangen. Im Februar 2021 gab es einen weiteren Beschluss des Bundesrates. Damals forderten die Bundesländer mehrheitlich sogar ein Exportverbot von Tieren in bestimmte Nicht-EU-Länder von der Bundesregierung ein (BR-Drucksache 755/20 (Beschluss)). Um dann heute selbst einen Rückzieher zu machen, als es um ein konkretes Transportverbot in 17 Länder außerhalb der EU ging. Zwar hatte der Agrarausschuss des Bundesrates vorab dieses Exportverbot empfohlen und Hessen hatte bei der Bundesratssitzung noch einmal für die Stimmen der übrigen Bundesländer plädiert – jedoch vergeblich. Die Mehrheit der Bundesländer stimmte dagegen.

Das ist ernüchternd, da Deutschland als gutes Beispiel hätte vorangehen können, um damit auch auf EU-Ebene ein positives Signal hin zu mehr Tierschutz beim Transport zu setzen. Dass Tierschutz seit 2001 in Artikel 20a im Grundgesetz verankert ist und damit der Staat auch einen Schutzauftrag gegenüber den Tieren hat, scheinen die meisten bei den Exporttransporten leider immer wieder zu vergessen.

Hinsichtlich der Hitzetransporte stimmt der Bundesrat für eine Begrenzung auf 4,5 Stunden bei Temperaturen über 30 °C. Das ist leider noch weit entfernt von einem generellen Hitzeverbot. Doch immerhin wurde die in der Revision enthaltene Ausnahme, dass innerdeutsche Transporte, die länger als 4,5 Stunden dauern, weiterhin gestattet sind, sofern das Transportfahrzeug mit einer Lüftungsanlage (keine Klimaanlage!) ausgestattet ist, vom Bundesrat mehrheitlich abgelehnt. Ein erster Schritt in die richtige Richtung! Doch wie der Agrarausschuss des Bundesrates selbst deutlich machte: „Hitzestress ist hochgradig tierschutzrelevant und sollte weder auf Kurz- noch auf Langstreckentransporten geduldet werden.“ Das gilt auch bei Transporten bis zu 4,5 Stunden: Die Tiere leiden bei über 30 °C bereits nach kurzer Zeit an Hitzestress. Wir werden uns deshalb weiterhin für ein generelles Hitzeverbot einsetzen!

Erfreulich ist u. a. der Änderungsvorschlag des Bundesrates, endlich den Transport transportunfähiger Tiere als Ordnungswidrigkeit in die neue Transportverordnung aufzunehmen. Das ist längst überfällig. Ob die Bundesregierung jedoch die beschlossenen Änderungsvorschläge des Bundesrats annimmt, ist noch offen.

 

Weiterführende Links:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2021/0301-0400/0394-21.html