Tierschutzempfang der grünen Fraktion im bayerischen Landtag

Tierschutzempfang der grünen Fraktion im bayerischen Landtag

„Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt.“ So heißt es in Art. 141 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern. Auch auf Bundesebene ist der Tierschutz ausdrücklich verfassungsrechtlich verankert. Art. 20a des Grundgesetzes bestimmt: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere …“. 

Was das bedeutet? Sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene ist Tierschutz ein ausdrücklicher Verfassungsauftrag und als Staatsziel ein verbindliches objektives Verfassungsrecht.

Bis zur vollständigen Umsetzung dieses Verfassungsauftrags sind noch viele Schritte notwendig. Gleichzeitig gibt es in zahlreichen Bereichen engagierte Menschen in der Politik, im Ehrenamt oder im beruflichen Tierschutz, für die der Schutz der Tiere eine Herzensangelegenheit ist und die sich tagtäglich für ein besseres und respektvolleres Miteinander mit Tieren einsetzen.

Ziel des ersten Tierschutzempfangs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag war es, den Tierschutz stärker in den Fokus zu rücken und engagierte Menschen aus unterschiedlichen Bereichen zusammenzubringen. In Vorträgen wurden aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Tierschutz beleuchtet. Beim anschließenden Empfang bestand Gelegenheit zum Austausch, zur Vernetzung und zu persönlichen Gesprächen. Wir danken sehr herzlich für die Einladung und die hervorragende Organisation dieser Veranstaltung!