Bußgelder: wie Ihre Geldauflagen helfen

Die uns zugewiesenen Bußgelder werden ausschließlich für die Finanzierung der Arbeit von Animals' Angels verwandt. Unter anderem führen wir damit Schulungen für Polizisten und Veterinäre durch. Insgesamt haben wir in den letzten Jahren über 7.000 Beamte im In- und Ausland geschult.

Gemeinnützigkeit

Animals' Angels e. V. ist ein gemeinnützig anerkannter Verein. Die Gemeinnützigkeit wird regelmäßig vom Finanzamt überprüft. Die Verwendung der Gelder dient einzig dem Zweck, die Vereinsziele zu erreichen: Die Bekämpfung von Missbrauch, Quälerei und Ausbeutung von Tieren, insbesondere von ‚Nutz- und Schlacht'- Tieren, weltweit.

Mitteilungspflicht

Animals' Angels verpflichtet sich, die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah zu informieren. Am Jahresende werden alle zuweisenden Stellen über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen unterrichtet. Auf Anforderung legt Animals' Angels über Höhe und Verwendung der eingegangenen Gelder Rechenschaft ab.

Satzungsänderung & Sonderkonto

Animals' Angels teilt Satzungsänderungen, die eine wesentliche steuerliche Vergünstigung beinhalten, mit. Für Geldauflagen und Sonderzuweisungen führt Animals' Angels ein Sonderkonto. So wird sichergestellt, dass für Bußgeldzahlungen keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden.

Geldauflagenkonto

IBAN: DE60 4306 0967 6027959202
BIC: GENO DEM1 GLS
GLS Gemeinschaftsbank eG

Ansprechpartner:
Sven Strobel
→ E-Mail


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