Tiertransport von Niedersachsen nach Marokko: Verwaltungsgericht Osnabrück gibt Eilantrag eines Exporteurs statt

Tiertransport EU Marokko

Wir sind sehr enttäuscht: Eigentlich sollten Tiertransporte aus Niedersachsen nach Marokko nicht mehr genehmigt werden – dazu gab es im November einen Runderlass. Doch nun hat das Verwaltungsgericht Osnabrück den Eilantrag eines Exporteurs stattgegeben, 105 trächtige ‚Zucht’rinder genau dorthin transportieren zu dürfen.

Das Gericht sehe keine konkreten Anhaltspunkte für eine tierschutzwidrige Behandlung der betroffenen schwangeren Kühe – und dass, obwohl die katastrophalen Tierschutzbedingungen in Marokko allgemein bekannt sind. Marokko hat kein Tierschutzgesetz, internationale Tierschutzstandards werden nicht eingehalten. Animals‘ Angels berichtet seit Jahrzehnten über die katastrophalen Zustände in den hiesigen Transporten, auf Märkten und in Schlachthäusern. Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Tiere des geplanten Transports – oder zumindest einige von ihnen – auf einem marokkanischen Transport, einem Markt oder einem Schlachthaus unsäglicher Tierquälerei ausgesetzt werden.

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat angekündigt, Beschwerde gegen den Beschluss aus Osnabrück einzulegen. Wir hoffen, dass das Oberverwaltungsgericht den Tierschutz ernst nimmt und unseren Staatszielen sowie der Forderung der Bürger nach besserem Tierschutz mehr Gewicht beimisst als den wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmers.

Update 15.12.2023: Der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Eilbeschuss vom 15. Dezember 2023 die Beschwerde des Landkreises Emsland gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 8. Dezember 2023 (Az.: 2 B 38/23) zurückgewiesen (Az.: 11 ME 506/23). Damit können die von der Antragstellerin organisierten Transporte der Rinder nach Marokko wie geplant am 18./19. Dezember 2023 stattfinden.

► Unsere Pressemitteilung zum Thema.

Foto: Archiv.