Tiertransporte in der EU: Wir nehmen umfassend Stellung zum neuen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission

Tiertransport-Gesetz Stellungnahme

Auf mehr als 60 Seiten nehmen wir Stellung zum Vorschlag der EU-Kommission für das neue Gesetz zum Schutz der Tiere beim Transport. Die Überarbeitung der Verordnung 01/2005 ist überfällig und der Vorschlag hat das Potenzial, den Tierschutz beim Transport in vielerlei Hinsicht zu verbessern.

Besonders positiv hervorzuheben sind:

  • Die Einführung einer Transportzeitgrenze für alle ‚Schlacht’tiere von neun Stunden. Für ‚Zucht’tiere sollen zwei Transportabschnitte von 21 Stunden mit einer 24-stündigen Pause dazwischen erlaubt sein. Ein akzeptabler Kompromiss, der Endlostransporte unterbindet, und deshalb unterstützt werden sollte.

  • Die Erhöhung der Platzvorgaben, die Festlegung von Temperaturlimits sowie die klaren Bestimmungen für die Deckenhöhe auf den Transporten.

  • Die obligatorische tierärztliche Überwachung bei den Verladungen, die Notwendigkeit von Tierschutz-Beauftragten auf Tiertransportschiffen sowie die neuen Vorschriften zur Vermeidung des sogenannten Sammelstellen-Hoppings.  

Unsere größten Kritikpunkte:

  • Das fehlende Verbot der Tier-Exporte in Drittländer ohne Tierschutz-Garantien – ein klarer Widerspruch zu den intensiven Bemühungen um den Schutz der Tiere in der EU. Während hier großer Aufwand für mehr Tierschutz betrieben wird, sollen die Tiere weiterhin in Länder transportiert werden dürfen, in denen sie misshandelt und vernachlässigt werden.

  • Die Ausnahmen für den langen Transport von nicht-entwöhnten Tieren – insbesondere im Zusammenhang mit Transporten auf Roll-on-Roll-off-Schiffen.

  • Die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge und deren Ausstattung sind unverändert und bleiben unklar – insbesondere hinsichtlich der Konstruktion von Tränken und der Beschaffenheit von Trennwänden. Die Ausnahmen für ‚Sport'pferde, selbst wenn ihr Transport mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist, sind nicht nachvollziehbar.

  • Es ist weiterhin keine Lösung für den Fall der Einfuhrverweigerung vorgesehen. Auch solche Transportschiffe sollen zugelassen werden, die unter einer grauen Flagge fahren.

  • Das Sanktionssystem liegt nach wie vor im Ermessen der Mitgliedstaaten. Die Strafen bei Verstößen werden damit auch weiterhin nicht einheitlich geregelt. In vielen Ländern sind diese Strafen deutlich zu niedrig und damit nicht abschreckend genug.

Der Vorschlag der Kommission ist ein wichtiger Schritt  – aber letztendlich wieder nur ein Kompromiss. Wieder einmal werden nur die Symptome behandelt, anstatt das Problem an der Wurzel zu packen. Es ist an der Zeit für ein grundlegendes Umdenken: Die rücksichtslose Ausbeutung unserer Tiere muss beendet werden! Wir bedauern, dass die Kommission noch nicht in der Lage ist, einen echten Wandel voranzutreiben.