Tiertransporte nach Marokko: Notsituation für portugiesische ‚Schlacht‘bullen am Hafen von Tanger-Med

Tiertransport Marokko

Im Hafen Tanger-Med in Marokko spielt sich derzeit eine unfassbare Tragödie ab: Zwei Tiertransporte mit ‚Schlacht’bullen werden dort seit über 20 Tagen festgehalten. Die Tiere aus Portugal leiden unvorstellbar. Sie stehen knöcheltief in ihren eigenen Exkrementen. Sie haben Atemwegsprobleme, ihre Augen sind hochgradig entzündete. Einer der Bullen, wir nennen ihn Luiz, ist bereits gestorben. Sein Körper liegt mitten zwischen den Tieren – von den anderen zertrampelt und kaum noch zu erkennen.

Animals‘ Angels ist vor Ort in Marokko, um zu helfen. Doch in einem Land ohne jegliche Tierschutzvorschriften ist das äußerst schwierig. Die Bullen werden von den Fahrern und dem Käufer zumindest mit Heu und Wasser versorgt. Doch das ändert nichts an der Tatsache, dass sich ihr Zustand mit jedem weiteren Tag verschlimmert. Die Tiere sind erschöpft und am Ende ihrer Kräfte. Warum sie nicht entladen und unter Quarantäne gestellt werden bis die bürokratischen Angelegenheiten geklärt sind, bleibt jedoch unklar.

Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Gesundheitsanforderungen und die Begleitdokumente gab es keine. Die Ausfuhr der Tiere aus der EU wurde erst nach Erhalt der entsprechenden Zustimmung durch die marokkanischen Behörden genehmigt. Wir finden heraus, dass die Tiere schließlich aufgrund von Änderungen an den Einfuhrzöllen festgesetzt wurden.Ihr Schicksal hängt nun von der Verabschiedung der neuer Zollvorschriften ab – der Tierschutz spielt hier keine Rolle. 

Die offensichtliche Gleichgültigkeit der marokkanischen Behörden gegenüber dieser Tierquälerei zeigt einmal mehr: Tiertransporte nach Marokko dürfen nicht stattfinden! Animals‘ Angels fordert in einem Brandbrief an zahlreiche Veterinärämter und Behörden in Deutschland und der EU umgehend den Stopp aller Tiertransporte nach Marokko. Erst kürzlich gestattete das OVG Lüneburg den Export von 105 deutschen Färsen nach Marokko nach Eilantrag eines Exporteurs. Die Begründung des Gerichts: Es gäbe keine konkreten Anhaltspunkte für eine tierschutzwidrige Behandlung der Tiere in Marokko gebe.

Wie konkret müssen diese Anhaltspunkte noch sein, um diese Tragödien und das offensichtliche Leid der Tiere endlich zu beenden?